Friedhofsordnung
Öffnungszeiten
Der Besuch des Friedhofes ist auf die Tageszeit beschränkt. Besuchszeiten können, falls erforderlich besonders festgesetzt werden.
Betragen
Das Betragen muß der Würde des Ortes angemessen sein. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals (Friedhofsordner) ist jederzeit Folge zu leisten. Kinder unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung von Erwachsenen und unter deren Verantwortung betreten.
Aufrechterhaltung
Schief stehende Kreuze und Grabdenkmäler sind so oft wie erforderlich senkrecht zu stellen. Das Gras der Begräbnisstätten ist zu entfernen und sind dieselben in einem würdigen Zustande zu erhalten. Zur Aufstellung eines Grabsteines oder Denkmals und für die Einfassungen ist die Genehmigung des Bürgermeisteramtes einzuholen.