Friedhof

Der Friedhof der Ortsgemeinde Charlottenberg kann über die Oststraße erreicht werden. Für Beerdigungen kann vor Ort um den Friedhof geparkt werden.

Friedhofsordnung

Öffnungszeiten
Der Besuch des Friedhofes ist auf die Tageszeit beschränkt. Besuchszeiten können, falls erforderlich besonders festgesetzt werden.

Betragen
Das Betragen muß der Würde des Ortes angemessen sein. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals (Friedhofsordner) ist jederzeit Folge zu leisten. Kinder unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung von Erwachsenen und unter deren Verantwortung betreten.

Aufrechterhaltung
Schief stehende Kreuze und Grabdenkmäler sind so oft wie erforderlich senkrecht zu stellen. Das Gras der Begräbnisstätten ist zu entfernen und sind dieselben in einem würdigen Zustande zu erhalten. Zur Aufstellung eines Grabsteines oder Denkmals und für die Einfassungen ist die Genehmigung des Bürgermeisteramtes einzuholen.

Es ist untersagt

Das Mitbringen von Tieren.

Das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art, soweit nicht
besondere Genehmigung erteilt ist.

Aufenthalt unbeteiligter Personen bei Beerdigungen.

Das Rauchen, Lärmen und jedes ungebührliche Verhalten.

Das Feilbieten von Waren, Blumen und Kränzen.

Das Beschädigen der Grabkreuze und Denkmäler.

Das Betreten der Grabhügel und Anlagen, sowie das Wegnehmen von Pflanzen und Grabschmuck.

Das Ein- und Aussteigen über die Friedhofsmauer (Umzäunung).

Das Auswerfen von abgängigem Material über die Friedhofsmauer (Umzäunung.) Das Ablegen von solchen an nicht hierzu bestimmten Plätzen, sowie Verunreinigungen aller Art.

Zuwiderhandlungen werden polizeilich bestraft.
Schadenersatzforderung bleibt in jedem Falle vorbehalten.

Die Arten von Grabstätten

- Reihengrabstätten 
- Wahlgrabstätten 
- Urnenreihengrabstätten
- Urnenwahlgrabstätten
- Urnenrasengrabstätten 
- Ehrengrabstätten

Gebühren und Einzelheiten können der Satzung entnommen werden. Die Ruhezeit auf dem Friedhof beträgt für sterbliche Überreste und Aschen 30 Jahre, Aschen in Wahlgräbern und Urnenrasengrabstätten beträgt 15 Jahre.

SATZUNG